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   BAG, 20.10.1954 - 1 AZR 193/54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,4
BAG, 20.10.1954 - 1 AZR 193/54 (https://dejure.org/1954,4)
BAG, Entscheidung vom 20.10.1954 - 1 AZR 193/54 (https://dejure.org/1954,4)
BAG, Entscheidung vom 20. Oktober 1954 - 1 AZR 193/54 (https://dejure.org/1954,4)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Interessenabwägung des Arbeitnehmers - Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses - Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Kündigung - Soziale Rechtsfertigung - Berufungsurteil - Begründung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 1, 117
  • NJW 1954, 1949
 
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Wird zitiert von ... (66)

  • BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 180/06

    Außerordentliche Kündigung - Personalrat

    Darüber hinaus gilt im Kündigungsschutzrecht allgemein der Grundsatz, dass eine Beendigungskündigung, gleichgültig ob sie auf betriebs-, personen- oder verhaltensbedingte Gründe gestützt ist, und gleichgültig ob sie als ordentliche oder außerordentliche Kündigung ausgesprochen wird, als äußerstes Mittel erst in Betracht kommt, wenn keine Möglichkeit zu einer anderweitigen Beschäftigung, unter Umständen auch zu schlechteren Arbeitsbedingungen, besteht (st. Rspr. seit BAG 20. Oktober 1954 - 1 AZR 193/54 - BAGE 1, 117; 9. Juli 1998 - 2 AZR 201/98 - EzA BGB § 626 Krankheit Nr. 1, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 19.08.1982 - 2 AZR 230/80

    Kündigungsrücknahme nach Klageerhebung und vor Auflösungsantrag

    Auch insoweit kann das Revisionsgericht nur nachprüfen, ob die Voraussetzungen des § 9 KSchG erfüllt sind und ob das Berufungsgericht den Begriff der Unzumutbarkeit erkannt und ob es bei der Prüfung der vom Arbeitnehmer vorgetragenen Auflösungsgründe alle wesentlichen Umstände vollständig und widerspruchsfrei berücksichtigt und gewürdigt hat (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAG 1, 99; BAG 1, 117; BAG 4, 152; BAG 6, 1; BAG, Urteil vom 10. Dezember 1956 - 2 AZR 288/54 - AP Nr. 21 zu § 1 KSchG ; BAG, Urteil vom 12. August 1976 - 2 AZR 237/75 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969; BAG 29, 49 = AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; BAG, Urteil vom 18. Januar 1930 - 7 AZR 75/78 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).
  • BAG, 18.01.1980 - 7 AZR 75/78

    Inhalt der Abmahnung

    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit einer Kündigung (§ 1 Abs. 2 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffes, die der Nachprüfung grundsätzlich nur dahin unterliegt, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt ist, oder ob bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 Abs. 2 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob bei der gebotenen Interessenabwägung alle wesentlichen Umstände berücksichtigt worden sind (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts; vgl. BAG 1, 99 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG; BAG 1, 117 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG; BAG 4, 6.
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